Risikomanagement ist für Stiftungen und Co. bei allen Investitions-Entscheidungen ein heißes Thema – gerade dann, wenn über Aktien und vielleicht sogar Alternative Anlagen Geld verdient werden soll. Diese Anlageformen werden wichtiger. Denn traditionelle Anlageformen wie festverzinsliche Papiere bringen kaum noch genug Ertrag.
Stiftungen, Pensionskassen, Vereine, Verbände und andere Institutionen sind regelmäßig mit der treuhänderischen Verwaltung von Vermögen betraut; oftmals mit dem Zweck, dieses Geld gezielt zu mehren, um damit bestimmte, fest vorgegebene Ziele zu erreichen. Damit stehen diese Institutionen seit längerem vor einem Problem: Ihre traditionellen Anlageformen – festverzinsliche, sehr sichere Papiere – bringen kaum noch genug Ertrag, um die internen Verwaltungskosten zu decken. Geschweige denn, dass sie Rendite für die weitere Verwendung generieren.
Daher sind Stiftungen und Co. darauf angewiesen, heute und in Zukunft Anlageformen zu finden, die eine gewisse Rendite zulassen, um die ureigenen Zwecke erfüllen zu können. Dazu zählen in erster Linie natürlich substanzstarke Aktien, aber auch alternative Anlageklassen, etwa Infrastrukturprojekte, Immobilien oder auch Rohstoffe. Der Einsatz geht oftmals mit einer Veränderung der internen Anlagerichtlinien einher – diese sind häufig bereits älter und kannten das Thema der ausbleibenden Erträge bei festverzinslichen Papieren nicht. Dementsprechend müssen diese angepasst werden, um den sich wandelnden Anforderungen begegnen zu können.
Das ist aber nur der erste Schritt. Denn operativ ist Risikomanagement bei allen Investitionsentscheidungen ist einmal mehr das Stichwort und die Herausforderung überhaupt für jeden Vorstand und Vermögensverwalter. Bei Stiftungen beispielsweise ist der Erhalt des Stiftungsvermögens beziehungsweise Deckungsstock zwingende Voraussetzung überhaupt.
So heißt es beispielsweise in Art. 6 Abs. 1 S. 1 BayStG: „Das Vermögen der Stiftung ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten“ und in Art. 6 Abs. 2 BayStG: „Das Vermögen … (Grundstockvermögen), ist ungeschmälert zu erhalten.“ § 80 Abs. 2 BGB verlangt die „dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks“. Zumal auf den Stiftungsvorstand auch Haftungsrisiken warten, wenn Kapital aufgrund falscher Anlagenentscheidungen vernichtet wird – nach BGB fungiert er als Treuhänder fremden Vermögens. Deshalb steht die Vermeidung von bewusst eingegangen Kapitalmarktrisiken in unmittelbaren Zusammenhang mit der Kapitalanlage – egal in welche Anlageklassen investiert wird.
Im Risikomanagement kommt es deshalb darauf an, das Risikoprofil der jeweiligen Einrichtung genau zu ermitteln und dann sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die in diesem Rahmen für Ausschüttungen sorgen und das Vermögen gleichzeitig gegen Risiken absichern können. Dafür existieren zahlreiche Instrumente, deren Einsatz der Vermögensverwalter eng mit der Stiftung und den Anlagerichtlinien abstimmen muss. Wie hoch darf die Aktienquote laut Satzung sein und welche Werte dürfen überhaupt gekauft werden? Welche Verlustschwellen werden eingezogen und welche Sicherungsinstrumente kommen zum Einsatz?
Ein Vorgehen, das sich in der Praxis bewährt hat, ist eine sehr breite Allokation in substanzstarke Aktien aus Europa und den USA – aber das in jeweils (sehr) kleinen Tranchen. Diese geschickte Auswahl hat mehrere Vorteile für eine Institution: Sie profitiert von der Wertentwicklung und den Dividendenausschüttungen zahlreicher Werte, ist aufgrund der breiten Streuung weniger anfällig für plötzliche Kursrückgänge und die Aktienquote kann dennoch vergleichsweise niedrig bleiben. Das sorgt für stabile Ausschüttungen.