Der sogenannte Widerrufs-Joker macht die Rückabwicklung zahlreicher Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge möglich. Für Vermögensverwalter und deren Kunden eine gute Gelegenheit, unrentable Verträge loszuwerden. Mehr lesen
Der sogenannte Widerrufs-Joker macht die Rückabwicklung zahlreicher Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge möglich. Für Vermögensverwalter und deren Kunden eine gute Gelegenheit, unrentable Verträge loszuwerden. Mehr lesen