Steuerliche Compliance: Haftungsrisiken vermeiden

Durch ein Steuer-Compliance-Management-System tragen Vermögensverwalter Sorge dafür, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße gegen steuerliche Vorschriften erfolgen. 

Regelmäßig sind Unternehmen von Verschärfungen in der steuerlichen Gesetzgebung betroffen, die sich zwar nicht in höheren Steuersätzen niederschlagen, sondern im Umgang mit steuerlichen Pflichten innerhalb eines Unternehmens. Diese setzen sich der Gefahr aus, durch Nichtwissen oder einen fehlerhaften Umgang mit fiskalischen Vorschriften spürbare Sanktionen zu erleiden, besonders natürlich auf finanzieller Seite. Der Gesetzgeber verfolgt alle steuerlichen Verstöße, auch solche wegen Kommunikationslücken und Handhabungsfehlern, und sie gehen immer voll zu Lasten des Unternehmers.

Will heißen: Kein Geschäftsführer kann sich darauf beziehen, dass ein Mitarbeiter an einem Regelverstoß schuld sei. Er trägt die Verantwortung für einen einwandfreien Ablauf bei allen steuerlichen Vorgängen und muss dafür Sorge tragen, dass alle Beteiligten nach Recht und Gesetz vorgehen.

Das betrifft Vermögensverwaltungsgesellschaft genauso wie alle anderen Unternehmen. Sie haben keine Sonderrolle, aber der Blick in die Praxis zeigt, dass nur die allerwenigsten Vermögensverwaltungen sich darauf bereits eingestellt und ihre Strukturen angepasst haben. Die Bewertung von Verstößen gegen die Steuergesetze durch die Fiskal- und Strafverfolgungsbehörden hängt nicht von der Größe eines Unternehmens ab. Auch Kleinunternehmen können davon betroffen sein.

Das Stichwort: die steuerliche Compliance

Darunter versteht man, die Einhaltung aller Vorschriften und Pflichten sowie der unternehmensinternen Richtlinien im Bereich Steuern systematisch und präventiv abzusichern. Das heißt konkret: Unternehmen müssen eine Vielzahl von fiskalischen Sachverhalten überwachen, um der Tax Compliance zu entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Erfassung und Bewertung aller steuerlichen Risiken, Strukturierung und Dokumentation aller steuerlichen Vorgänge sowie die Identifikation und Implementierung steuerlicher Anpassungen. Und vor allem müssen sie diese Überwachung dokumentieren und bei den Mitarbeitern verankern. Nur auf diese Weise ist es möglich, dass sich Geschäftsführer vor Haftungsfallen absichern können – dann können sie nachweisen, dass sie alles dafür getan haben, steuerliche Verfehlungen zu verhindern.

Das Steuer-Compliance-Management-System muss aber nicht nur implementiert, sondern auch laufend aktualisiert werden, besonders mit Hinblick auf branchenspezifische Fragestellungen. Ebenso wichtig ist es, die Mitarbeiter hinsichtlich der Anforderungen ständig zu schulen. Dies sorgt für eine besondere „Awareness“ für steuerliche Sachverhalte bei den Mitarbeitern.

Wichtig: Ein solches System ist kein Selbstläufer und sollte mit absoluter Professionalität erarbeitet und umgesetzt werden. Der erste Schritt ist die Risikoanalyse, -bewertung und -dokumentation anhand branchenspezifischer Prüfmuster. Im Anschluss werden Richtlinien erstellt, die rechtssicher die einzelnen Punkte behandeln und als Nachweis dafür gelten, dass eine Organisation und deren Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße gegen steuerliche Vorschriften erfolgen.

Helmut König

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Helmut König ist Partner der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht. Die Kanzlei berät nationale und internationale Unternehmen, Fonds, Vorstände und Geschäftsführer sowie Privatpersonen zu komplexen steuerlichen Strukturierungen und zu allgemeinen Steuerfragen, einschließlich zu Fragen der Gemeinnützigkeit. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren (wirtschaftliche) Einrichtungen stehen im Fokus der Beratung. Weitere Informationen unter www.beiten-burkhardt.com